ArbG Kaiserslautern, vom 14.09.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 287/06
Unwirksame Zuweisung von Tätigkeiten einer niedrigeren Vergütungsgruppe bei gleich bleibender Entlohnung - Zulässigkeit der Feststellungsklage - Grenzen des Direktionsrechts
LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05.07.2007 - Aktenzeichen 11 Sa 43/07
DRsp Nr. 2007/17893
Unwirksame Zuweisung von Tätigkeiten einer niedrigeren Vergütungsgruppe bei gleich bleibender Entlohnung - Zulässigkeit der Feststellungsklage - Grenzen des Direktionsrechts
1. Ist der Arbeitnehmer mit einer Einzelweisung nicht einverstanden, kann er ihre Rechtmäßigkeit durch das Arbeitsgericht aufgrund einer Feststellungsklage überprüfen lassen; insoweit besteht ein rechtliches Interesse an der Feststellung, dass die Weisung der Arbeitgeberin rechtswidrig ist.2. Das Direktionsrecht der Arbeitgeberin erstreckt sich nur auf Tätigkeiten, die die Merkmale der Vergütungsgruppe erfüllen, in die der Arbeitnehmer eingruppiert ist; neue Tätigkeiten können nur zugewiesen werden, soweit sie den Merkmalen dieser Vergütungsgruppe entsprechen. 3. Die Arbeitgeberin hat keine Befugnis, dem Arbeitnehmer im Wege des Direktionsrechts einen Aufgabenbereich zuzuweisen, der die Tätigkeitsmerkmale einer niedrigeren Vergütungsgruppe erfüllt; das gilt auch dann, wenn sie eine Vergütung zahlt, welche der bisherigen Tätigkeit entspricht.