1. Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit erledigt ist, soweit die Beklagte verurteilt wurde, dem Kläger für das Geschäftsjahr 2006/2007 eine ordnungsgemäße Tantiemeabrechnung zu erteilen und den sich daraus ergebenden Betrag in Höhe von € 169.021,81 brutto abzüglich bereits gezahlter € 94.127,36 netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 03. Januar 2008 zu zahlen.
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