LAG Köln - Urteil vom 24.01.2008
6 Sa 1281/07
Normen:
BGB § 307 Abs. 2 § 626 Abs. 1 ; KSchG § 1 § 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 14.09.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 7885/06

Unwirksame Versetzungsklausel bei Zuweisung einer anderen als vertraglich vereinbarten Tätigkeit

LAG Köln, Urteil vom 24.01.2008 - Aktenzeichen 6 Sa 1281/07

DRsp Nr. 2008/14459

Unwirksame Versetzungsklausel bei Zuweisung einer anderen als vertraglich vereinbarten Tätigkeit

»Eine Versetzungsklausel, die erheblich von dem Grundgedanken des arbeitsrechtlichen Inhaltsschutzes nach Maßgabe des § 2 KSchG abweicht (hier: Zuweisungsmöglichkeit einer anderen als der vertraglich vereinbarten Tätigkeit), benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen und ist daher nach § 307 BGB unwirksam.«

Normenkette:

BGB § 307 Abs. 2 § 626 Abs. 1 ; KSchG § 1 § 2 ;

Entscheidungsgründe:

I. Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz noch über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung der Beklagten vom 15.09.2006 und restliche Vergütungsansprüche aus dem ursprünglich befristeten Arbeitsverhältnis bis zum 24.01.2007. Von der erneuten Darstellung des Sachverhalts wird gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG abgesehen.