LAG Hamm - Urteil vom 08.03.2007
15 (11) Sa 1580/06
Normen:
LPVG-NW § 65 Abs. 1 § 66 Abs. 1, 2 § 72 Abs. 1 Ziff. 5 ;
Vorinstanzen:
ArbG Herne, vom 16.08.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 778/06

Unwirksame Versetzung eines schwerbehinderten Lehrers bei Fehlen dringender dienstlicher Gründe und unzureichender Unterrichtung des Personalrats - kein dringender dienstlicher Versetzungsgrund allein aufgrund krankheitsbedingter Fehlzeiten

LAG Hamm, Urteil vom 08.03.2007 - Aktenzeichen 15 (11) Sa 1580/06

DRsp Nr. 2007/9656

Unwirksame Versetzung eines schwerbehinderten Lehrers bei Fehlen dringender dienstlicher Gründe und unzureichender Unterrichtung des Personalrats - kein dringender dienstlicher Versetzungsgrund allein aufgrund krankheitsbedingter Fehlzeiten

1. Fehlzeiten des angestellten Lehrers in der Vergangenheit können als solche nicht als dringender dienstlicher Grund für eine Versetzung angesehen werden.2. Die Übersendung des Protokolls eines Dienstgesprächs reicht zur ordnungsgemäßen Unterrichtung des Personalrates nicht aus, wenn damit die von Rechts wegen erforderliche umfassende Information des Personalrats über die Gründe der Versetzung nicht dargelegt werden.

Normenkette:

LPVG-NW § 65 Abs. 1 § 66 Abs. 1, 2 § 72 Abs. 1 Ziff. 5 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer Versetzung des Klägers.