Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer Versetzung.
Der Kläger wurde seit 02. Oktober 1980 von der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin in der Abteilung "Qualitäts-Management" beschäftigt. In dieser Zeit arbeitete er ca. 18 - 19 Jahre als Kolonnenführer im QM-Labor, danach im QM-Service und war seit ca. 2003 innerhalb des QM-Service für die Bemusterung von Neuteilen zuständig. Die Tätigkeit erfolgte in Normalschicht mit Gleitzeit.
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