Die Parteien streiten über Prämienansprüche aus dem Jahr 2004.
Der Kläger, geboren am 2. Juli 1953, war aufgrund eines schriftlichen Formular-Arbeitsvertrages vom 3. Juli 2002 bei der Beklagten als Geschäftsleiter zu einem monatlichen Gehalt in Höhe von zuletzt EUR 4.600,00 beschäftigt.
Unter Ziff. 17 des Arbeitsvertrages hatten die Parteien Folgendes bestimmt:
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