LAG Köln - Urteil vom 11.06.2007
14 Sa 1391/06
Normen:
KSchG § 1 Abs. 2 ; SGB XI § 84 Abs. 1, 2 ;
Fundstellen:
AuR 2007, 444
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 29.01.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 5867/06

Unwirksame Kündigung bei Langzeiterkrankung - keine sichere Negativprognose bei ärztlich empfohlener Arbeitsbelastungserprobung

LAG Köln, Urteil vom 11.06.2007 - Aktenzeichen 14 Sa 1391/06

DRsp Nr. 2007/17744

Unwirksame Kündigung bei Langzeiterkrankung - keine sichere Negativprognose bei ärztlich empfohlener Arbeitsbelastungserprobung

»1. Liegen im Zeitpunkt des Ausspruchs einer Kündigung wegen langdauernder psychischer Erkrankung Umstände dafür vor, dass eine Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit zumindest als möglich erscheint, ist eine sichere negative Prognose nicht gegeben.2. Solche Umstände können sich auch daraus ergeben, dass ein vom Arbeitgeber eingeschalteter medizinischer Gutachter empfiehlt, zur Klärung der zukünftigen Arbeitsfähigkeit eine praktische Arbeitsbelastungserprobung durchzuführen.«

Normenkette:

KSchG § 1 Abs. 2 ; SGB XI § 84 Abs. 1, 2 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Rechtfertigung einer krankheitsbedingten Kündigung.

Der am 17.01.1970 war seit dem 01.10.1987 als Omnibusfahrer für die Beklagte tätig. Sein Bruttogehalt betrug zuletzt ca. 2.300,00 EUR pro Monat.

Seit dem 05.03.2004 war der Kläger aufgrund psychischer Erkrankung ununterbrochen krank.

In der Zeit vom 27.01. bis zum 03.02.2006 erfolgte eine differenzialdiagnostische Untersuchung durch Herr F in den R K K . Hinsichtlich der durchgeführten Testverfahren und des Ergebnisses wird auf den Bericht von Herrn F vom 08.02.2006 (Bl. 152 bis Bl. 167 d. A.) Bezug genommen.