LAG Hamm - Urteil vom 14.03.2013
8 Sa 1510/12
Normen:
KSchG § 1 Abs. 2 S. 1 2. Alt. ; ZPO § 286 Abs. 1; ZPO § 403;
Vorinstanzen:
ArbG Gelsenkirchen, vom 13.09.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1456/10

Unwirksame krankheitsbedingte Kündigung bei unsubstantiierten Darlegungen des Arbeitsgebers zu Infektionsgefahren im LaborbetriebUnzulässiger Sachverständigenbeweis zum Nachweis fehlender gesundheitlicher Eignung bei unzureichende Anknüpfungstatsachen für arbeitsplatzbezogene Gesundheitsgefahren

LAG Hamm, Urteil vom 14.03.2013 - Aktenzeichen 8 Sa 1510/12

DRsp Nr. 2013/7420

Unwirksame krankheitsbedingte Kündigung bei unsubstantiierten Darlegungen des Arbeitsgebers zu Infektionsgefahren im Laborbetrieb Unzulässiger Sachverständigenbeweis zum Nachweis fehlender gesundheitlicher Eignung bei unzureichende Anknüpfungstatsachen für arbeitsplatzbezogene Gesundheitsgefahren

Voraussetzungen der Einholung eines medizinischen Sachverständigengutachtens wegen behaupten Fehlens der gesundheitlichen Eignung; Ausforschungsbeweis bei unzureichendem Sachvortrag