Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz noch um den Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und darauf beruhende Annahmeverzugslohnansprüche.
Der am 29.11.1944 geborene Kläger war seit dem 18.07.1995 als Kellner bei der Beklagten zu einer Monatsvergütung von 1.521,75 EUR beschäftigt.
Am 13.11.2004 erlitt der Kläger während der Arbeit eine epileptischen Anfall, der notärztlich behandelt werden musste.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|