LAG Nürnberg - Beschluss vom 21.07.2016
5 TaBV 54/15
Normen:
AktG § 18 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Weiden, vom 01.09.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 5 BV 18/14

Unwirksame Errichtung eines Konzernbetriebsrats für inländische Konzerngesellschaften mit ausländischer Konzernobergesellschaft

LAG Nürnberg, Beschluss vom 21.07.2016 - Aktenzeichen 5 TaBV 54/15

DRsp Nr. 2017/3491

Unwirksame Errichtung eines Konzernbetriebsrats für inländische Konzerngesellschaften mit ausländischer Konzernobergesellschaft

Die Errichtung eines Konzernbetriebsrates kommt nur in Betracht, wenn nicht nur die unter einer einheitlichen Leitung zusammengefassten Unternehmen sondern auch eine Konzernobergesellschaft ihren Sitz im Inland hat.

1. Die Beschwerde der Beteiligten zu 6) bis 9) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Weiden - Kammer Schwandorf - vom 01.09.2015, Az.: 5 BV 18/14, wird zurückgewiesen.

2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Normenkette:

AktG § 18 Abs. 1;

Gründe:

I.

Die Beteiligen streiten über die Frage, ob der Konzernbetriebsrat (Beteiligter zu 6) wirksam errichtet worden ist.

Der zugrunde liegende Sachverhalt ist zwischen den Beteiligten unstreitig.

Die Beteiligten zu 1) bis 5) sind Technologieunternehmen innerhalb der weltweit tätigen F...-Gruppe mit Hauptsitz in L.../Schweiz. Die Beteiligte zu 1) ist eine deutsche Holding ohne eigene Geschäftstätigkeit, die Beteiligten zu 2) bis 5) sind die operativen Tochteruntergesellschaften der Beteiligten zu 1).