LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 02.07.2014
4 Sa 36/14
Normen:
KSchG § 1 Abs. 2 S. 1 Alt. 3; BGB § 242; BGB § 611 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 19.11.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1424/13

Unwirksame betriebsbedingte Kündigung wegen Umsatzrückgangs bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin zum Wegfall des BeschäftigungsbedarfsErlöschen des Weiterbeschäftigungsanspruchs für die Dauer des Kündigungsschutzprozesses bei weiterer Kündigung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.07.2014 - Aktenzeichen 4 Sa 36/14

DRsp Nr. 2014/16121

Unwirksame betriebsbedingte Kündigung wegen Umsatzrückgangs bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin zum Wegfall des Beschäftigungsbedarfs Erlöschen des Weiterbeschäftigungsanspruchs für die Dauer des Kündigungsschutzprozesses bei weiterer Kündigung

1. Betriebliche Erfordernisse für eine Kündigung im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 1 Alt. 3 KSchG können sich aus innerbetrieblichen Umständen (Rationalisierungsmaßnahmen sowie Umstellung oder Einschränkung der Produktion) oder durch außerbetriebliche Gründe (Auftragsmangel oder Umsatzrückgang) ergeben; diese betrieblichen Erfordernisse müssen "dringend" sein und eine Kündigung im Interesse des Betriebes notwendig machen.