Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 14.03.2012 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
3.)Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung.
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