LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 12.01.2007
3 Sa 571/06
Normen:
KSchG § 1 Abs. 1, 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Hanau - 2 Ca 608/05 - 02.03.2006,

Unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei rechtsmißbräuchlichem Abbau des Personalbestandes durch öffentlichen Arbeitgeber - sachwidrige Zweck-Mittel-Relation bei betriebsbedingter Kündigung wegen fehlender Eignung

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 12.01.2007 - Aktenzeichen 3 Sa 571/06

DRsp Nr. 2007/9616

Unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei rechtsmißbräuchlichem Abbau des Personalbestandes durch öffentlichen Arbeitgeber - sachwidrige Zweck-Mittel-Relation bei betriebsbedingter Kündigung wegen fehlender Eignung

»Die Organisationsentscheidung eines öffentlichen Arbeitgebers, den Personalbestand zu reduzieren, weil er den betroffenen Arbeitnehmer für ungeeignet hält, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, ist rechtsmissbräuchlich, wenn die Voraussetzungen für eine verhaltens- oder personenbedingte Kündigung nicht vorliegen.«

Normenkette:

KSchG § 1 Abs. 1, 2 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung.

Die beklagte Gemeinde unterhält in der Form eines Eigenbetriebs einen Betriebshof mit ca. 30 Arbeitnehmern. Leiter des Betriebshofs war seinerzeit Herr A. Inwieweit darüber hinaus die Position eines stellvertretenden Betriebshofleiters dauerhaft vorgesehen war, ist zwischen den Parteien streitig.