Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung.
Die beklagte Gemeinde unterhält in der Form eines Eigenbetriebs einen Betriebshof mit ca. 30 Arbeitnehmern. Leiter des Betriebshofs war seinerzeit Herr A. Inwieweit darüber hinaus die Position eines stellvertretenden Betriebshofleiters dauerhaft vorgesehen war, ist zwischen den Parteien streitig.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|