Die Parteien streiten über die Rechtswirksamkeit einer Befristung.
Die am 31.12.1958 geborene Klägerin, verheiratet, 2 Kinder, ist aufgrund befristeter Arbeitsverträge seit dem 15.11.2001 bei der Beklagten als Angestellte zu einem monatlichen Bruttogehalt von zuletzt 2.287,20 EUR angestellt. In der Tätigkeitsdarstellung und Bewertung (Bl. 11 ff. d. A.) ist als Organisationseinheit das Referat BV der Oberfinanzdirektion K - BV Abteilung - Dienstort K angegeben.
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