I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Potsdam vom 2. September 2014 -
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht durch die Befristungsabrede im Arbeitsvertrag vom 8. Februar 2013 zum 31. Dezember 2013 aufgelöst wurde und als unbefristetes Arbeitsverhältnis zu den Bedingungen des Arbeitsvertrages vom 8. Februar 2013 fortbesteht.
II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
III. Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf 5.700,00 EUR festgesetzt.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer Befristung des Arbeitsverhältnisses bis zum 31. Dezember 2013.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|