1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein - Auswärtige Kammern Landau in der Pfalz - vom 27.01.2009 - AZ: 6 Ca 872/08 - wird kostenpflichtig mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Verurteilung zur Weiterbeschäftigung (in Ziffer 2 des Tenors - 6 Ca 872/08 -) aufgrund übereinstimmender Erledigterklärung wirkungslos ist.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
3. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 7.800,00 EUR festgesetzt.
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