Auf die Berufung des Klägers wird das Teilurteil des Arbeitsgerichts Heilbronn vom 22.10.2015 (
Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung der Beklagten vom 11.06.2015 aufgelöst wurde.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.Die Widerklageanträge zu 1), 2) und 3a) werden abgewiesen.
II.Die Kostenentscheidung über die erstinstanzlichen Kosten bleibt dem Schlussurteil des Arbeitsgerichts vorbehalten. Die Kosten der Berufung hat die Beklagte zu 68 %, der Kläger zu 32 % zu tragen.
III.Die Revision wird für die Beklagte zugelassen. Für den Kläger wird die Revision nicht zugelassen.
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