Die Parteien streiten darüber, ob das Arbeitsverhältnis der Parteien, in dessen Rahmen die Klägerin seit 1992 als examinierte Altenpflegerin beschäftigt war, durch die Kündigung der Beklagten vom 24.09.2003, welche als außerordentliche und vorsorglich ordentliche Kündigung erklärt wurde, beendet worden ist.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|