LAG Hamm - Urteil vom 10.01.2007
18 Sa 1382/06
Normen:
BUrlG § 3 Abs. 1 § 7 Abs. 4 ; BGB § 387 § 389 ;
Vorinstanzen:
ArbG Rheine, vom 12.07.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 255/06

Unwirksame Aufrechnung mit verfallenem Überzahlungsanspruch gegenüber Urlaubsabgeltungsforderung

LAG Hamm, Urteil vom 10.01.2007 - Aktenzeichen 18 Sa 1382/06

DRsp Nr. 2007/9697

Unwirksame Aufrechnung mit verfallenem Überzahlungsanspruch gegenüber Urlaubsabgeltungsforderung

Die Aufrechnung mit einer verfallenen Forderung ist nicht zulässig.

Normenkette:

BUrlG § 3 Abs. 1 § 7 Abs. 4 ; BGB § 387 § 389 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über Ansprüche des Klägers auf Urlaubsabgeltung.

Der am 21.01.13xx geborene, ledige Kläger war ab 29.12.2004 als Maschinenführer zunächst in Teilzeit bei der Beklagten tätig. Ab dem 01.06.2005 wurde zwischen den Parteien ein Vollzeitarbeitsverhältnis begründet. Grundlage des Arbeitsverhältnisses war zuletzt der am 23.06.2005 geschlossene Arbeitsvertrag, in dem u.a. Folgendes vereinbart wurde:

§ 1 Beginn und Ende des Anstellungsverhältnisses

Der Arbeiter wird für die Zeit vom 01.06.2005 bis zum 31.05.2006 befristet eingestellt.

...

§ 4 Vergütung/Gratifikation

1. Der Angestellte erhält für seine vertragliche Tätigkeit einen Stundenlohn in Höhe von 11,00 EUR brutto.

Die Vergütung ist jeweils am 15. des darauf folgenden Monats fällig.

2. ...

3. Der Angestellte ist verpflichtet, irrtümlich vom Arbeitgeber gezahlte Geldbeträge zu erstatten.

4. ...

§ 6 Urlaub/Nebentätigkeit