Die Parteien streiten über Ansprüche des Klägers auf Urlaubsabgeltung.
Der am 21.01.13xx geborene, ledige Kläger war ab 29.12.2004 als Maschinenführer zunächst in Teilzeit bei der Beklagten tätig. Ab dem 01.06.2005 wurde zwischen den Parteien ein Vollzeitarbeitsverhältnis begründet. Grundlage des Arbeitsverhältnisses war zuletzt der am 23.06.2005 geschlossene Arbeitsvertrag, in dem u.a. Folgendes vereinbart wurde:
§ 1 Beginn und Ende des Anstellungsverhältnisses
Der Arbeiter wird für die Zeit vom 01.06.2005 bis zum 31.05.2006 befristet eingestellt.
...
§ 4 Vergütung/Gratifikation
1. Der Angestellte erhält für seine vertragliche Tätigkeit einen Stundenlohn in Höhe von 11,00 EUR brutto.
Die Vergütung ist jeweils am 15. des darauf folgenden Monats fällig.
2. ...
3. Der Angestellte ist verpflichtet, irrtümlich vom Arbeitgeber gezahlte Geldbeträge zu erstatten.
4. ...
§ 6 Urlaub/Nebentätigkeit
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|