Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Magdeburg vom 08.07.2014 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 916,88 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.10.2013 (Vergütung September 2013) sowie weitere 273,75 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.11.2013 (Vergütung 07. bis 11. Oktober 2013) zu zahlen.
Im Übrigen wird die auf Vergütung für die Monate September und Oktober 2013 gerichtete Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 1/3, die Beklagte trägt 2/3.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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