OLG Bamberg - Beschluss vom 28.01.2014 3 Ss OWi 1488/13
Normen:
OWiG § 46 Abs. 1;
Fundstellen:
NStZ-RR 2014, 154
NZS 2014, 478
wistra 2014, 199
Unvermeidbarer Verbotsirrtum vor Erlass des Bußgeldbescheids
OLG Bamberg, Beschluss vom 28.01.2014 - Aktenzeichen 3 Ss OWi 1488/13
DRsp Nr. 2014/4163
Unvermeidbarer Verbotsirrtum vor Erlass des Bußgeldbescheids
1. Die unerlaubte Beschäftigung mehrerer (ausländischer) Arbeitnehmer stellt nur eine einzige Gesetzesverletzung im Sinne einer natürlichen Handlungseinheit dar, für die nur auf eine Geldbuße zu erkennen ist, wenn die Beschäftigungen in einem unmittelbar räumlichen und zeitlich fortlaufenden Zusammenhang mit der Betriebsführung stehen und sich als Verletzung derselben betriebsbezogenen Pflicht aufgrund einer einheitlichen Motivationslage des Betroffenen darstellen.2. Durch den Erlass des Bußgeldbescheids wird bei einer Dauerordnungswidrigkeit die einheitliche prozessuale Tat im Sinne des § 264StPO auch dann nicht unterbrochen, wenn bei dem Betroffenen bis zu diesem Zeitpunkt von einem unvermeidbaren Verbotsirrtum auszugehen ist. Mangels Zäsur ist deshalb auch der Zeitraum nach Erlass des Bußgeldbescheids Gegenstand der tatrichterlichen Urteilsfindung.
Normenkette:
OWiG § 46 Abs. 1;
Zum Sachverhalt
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