Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 11.05.2010 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung mit dem Vorwurf, der Kläger habe Gulasch und eine Ecke eines Stückes Pizza jeweils aus Patientenverpflegung gegessen.
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