ArbG Pforzheim, vom 08.12.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 290/15
Unverhältnismäßige außerordentliche Kündigung wegen Beleidigung eines Vorgesetzten in der Kommentarfunktion der Facebook-Chronik eines Arbeitskollegen mittels EmoticonsAbmahnungserfordernis bei Aufschaukeln an Herabsetzungen anderer in plumper Art und Weise
LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.06.2016 - Aktenzeichen 4 Sa 5/16
DRsp Nr. 2016/13186
Unverhältnismäßige außerordentliche Kündigung wegen Beleidigung eines Vorgesetzten in der Kommentarfunktion der Facebook-Chronik eines Arbeitskollegen mittels EmoticonsAbmahnungserfordernis bei Aufschaukeln an Herabsetzungen anderer in plumper Art und Weise
Beleidigung von Vorgesetzten in der Kommentarfunktion der Facebookchronik eines Arbeitskollegen mittels Emoticons. - Einzelfallentscheidung.
1. Auch grobe Beleidigungen der Arbeitgeberin und/oder ihrer Vertreter und Repräsentanten oder von Arbeitskollegen, die nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für die Betroffenen bedeuten, können einen gewichtigen Verstoß gegen die Pflicht zur Rücksichtnahme auf die berechtigten Interessen der Arbeitgeberin (§ 241 Abs. 2BGB) darstellen und eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Sozialrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.