I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 04.11.2011 -
II. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob der Klägerin eine Hinterbliebenenrente aus der ihrem Ehemann zugesagten betrieblichen Altersversorgung zusteht.
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