LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 03.04.2012
7 Sa 2463/11
Normen:
BetrAVG § 1b;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 04.11.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 28 Ca 11288/11

Unverfallbarkeit der Hinterbliebenenversorgung bei Erfordernis einer Wartezeit vor Eintritt des Versorgungsfalls

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 03.04.2012 - Aktenzeichen 7 Sa 2463/11

DRsp Nr. 2012/17944

Unverfallbarkeit der Hinterbliebenenversorgung bei Erfordernis einer Wartezeit vor Eintritt des Versorgungsfalls

Die Regelung einer Wartezeit, die vor Eintritt des Versorgungsfalles erfüllt sein muss, stellt für die Hinterbliebenenversorgung auch bei Entgeltumwandlung den gesetzlichen Unverfallbarkeitsregelungen nicht entgegen.

I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 04.11.2011 - 28 Ca 11288/11 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

II. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BetrAVG § 1b;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob der Klägerin eine Hinterbliebenenrente aus der ihrem Ehemann zugesagten betrieblichen Altersversorgung zusteht.