1. Die Beschwerden des Beteiligten Ziff. 2 und des Beteiligten Ziff. 3 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Heilbronn vom 04.02.2010 - AZ:
2. Die Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit eines Teilspruchs der Einigungsstelle, der die Unterweisung der Arbeitnehmer nach §
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