BAG - Urteil vom 25.02.2009
4 AZR 986/07
Normen:
GG Art. 9 Abs. 3; TVG § 3 Abs. 3; Manteltarifvertrag der Feinkost-, Nährmittel- und Teigwarenindustrie in Hessen und Rheinland-Pfalz (MTV vom 26. Oktober 2001) § 3; Tarifvertrag Flexible Arbeitszeit für die Feinkost-, Nährmittel- und Teigwarenindustrie in Hessen und Rheinland-Pfalz (vom 15. Mai 2006) § 2; Tarifvertrag Flexible Arbeitszeit für die Feinkost-, Nährmittel- und Teigwarenindustrie in Hessen und Rheinland-Pfalz (vom 15. Mai 2006) § 3;
Fundstellen:
AP TVG § 3 Nr. 40
ArbRB 2009, 295
DB 2009, 2220
NZA 2009, 1304
Vorinstanzen:
LAG Frankfurt/Main, vom 21.11.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 18 Sa 1060/06
ArbG Frankfurt/Main, vom 05.04.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Ca 7365/05

Untersagung des Abschlusses von Arbeitsverträgen mit individueller Wochenarbeitszeit; Ende der Nachbindung eines Tarifvertrages infolge Inkrafttretens eines neuen Tarifvertrags

BAG, Urteil vom 25.02.2009 - Aktenzeichen 4 AZR 986/07

DRsp Nr. 2009/18821

Untersagung des Abschlusses von Arbeitsverträgen mit individueller Wochenarbeitszeit; Ende der Nachbindung eines Tarifvertrages infolge Inkrafttretens eines neuen Tarifvertrags

1. Die Gewerkschaft kann von einem Arbeitgeber nicht (mehr) verlangen, die ursprünglich tarifvertraglich geregelte Arbeitszeit von 38 Wochenstunden einzuhalten, wenn infolge der Tarifänderung (hier: Inkrafttreten des Flexi-TV) die Nachbindung des ursprünglichen Tarifvertrags geendet hat. 2. Dem einzelnen Arbeitgeber kann deshalb tarifrechtlich nicht untersagt werden, seinen Arbeitnehmern - ob Gewerkschaftsmitglieder oder Nichtorganisierten - abweichende Arbeitsverträge anzubieten und solche mit ihnen auch abzuschließen.

1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 21. November 2007 - 18 Sa 1060/06 - wird zurückgewiesen.

2. Die Klägerin hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.

Von Rechts wegen!

Normenkette:

GG Art. 9 Abs. 3; TVG § 3 Abs. 3; Manteltarifvertrag der Feinkost-, Nährmittel- und Teigwarenindustrie in Hessen und Rheinland-Pfalz (MTV vom 26. Oktober 2001) § 3; Tarifvertrag Flexible Arbeitszeit für die Feinkost-, Nährmittel- und Teigwarenindustrie in Hessen und Rheinland-Pfalz (vom 15. Mai 2006) § 2; Tarifvertrag Flexible Arbeitszeit für die Feinkost-, Nährmittel- und Teigwarenindustrie in Hessen und Rheinland-Pfalz (vom 15. Mai 2006) § 3;