BSG - Beschluß vom 28.07.2000
B 12 P 2/00 B
Normen:
SGG § 106 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
LSG Mainz - L 5 P 49/98 - 09.03.2000,
SG Koblenz, vom 06.10.1998 - Vorinstanzaktenzeichen S 11 P 58/98

Unterrichtung der Beteiligten über die Beweiswürdigung durch den Vorsitzenden

BSG, Beschluß vom 28.07.2000 - Aktenzeichen B 12 P 2/00 B

DRsp Nr. 2000/7824

Unterrichtung der Beteiligten über die Beweiswürdigung durch den Vorsitzenden

1. Aus § 106 Abs. 1 SGG läßt sich eine Pflicht des Vorsitzenden, vor der mündlichen Verhandlung die Beteiligten über die Beweiswürdigung des Gerichts zu unterrichten, nicht entnehmen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGG § 106 Abs. 1 ;

Gründe:

I