SG Koblenz, vom 06.10.1998 - Vorinstanzaktenzeichen S 11 P 58/98
Unterrichtung der Beteiligten über die Beweiswürdigung durch den Vorsitzenden
BSG, Beschluß vom 28.07.2000 - Aktenzeichen B 12 P 2/00 B
DRsp Nr. 2000/7824
Unterrichtung der Beteiligten über die Beweiswürdigung durch den Vorsitzenden
1. Aus § 106 Abs. 1SGG läßt sich eine Pflicht des Vorsitzenden, vor der mündlichen Verhandlung die Beteiligten über die Beweiswürdigung des Gerichts zu unterrichten, nicht entnehmen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]