LAG Sachsen-Anhalt, vom 19.11.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Sa 10/13
ArbG Dessau-Roßlau, vom 06.11.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 5/12
Unternehmensüberschreitender Tarifvertag über BetriebsratsstrukturenVollmacht zur Vertretung beim Abschluss von TarifverträgenZuständigkeit des KonzernbetriebsratsKonzernbetriebsvereinbarung und betriebsverfassungsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz
BAG, Urteil vom 13.12.2016 - Aktenzeichen 1 AZR 148/15
DRsp Nr. 2017/4170
Unternehmensüberschreitender Tarifvertag über BetriebsratsstrukturenVollmacht zur Vertretung beim Abschluss von TarifverträgenZuständigkeit des KonzernbetriebsratsKonzernbetriebsvereinbarung und betriebsverfassungsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz
1. Ein unternehmensüberschreitender Tarifvertrag zur Bildung einer vom Gesetz abweichenden Betriebsratsstruktur nach § 3 Abs. 1 Nr. 3BetrVG muss von allen betroffenen Unternehmen geschlossen werden. Das gilt auch, wenn für einen Konzern ein solcher Tarifvertrag vereinbart werden soll (Fitting BetrVG 28. Aufl. § 3 Rn. 14; Franzen GK-BetrVG 10. Aufl. § 3 Rn. 30; jew. mwN). Der Konzern als solcher ist nach § 2 Abs. 1TVG nicht tarifvertragsfähig (BAG v. 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 26 mwN, BAGE 124, 240).
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