A. Die Beteiligten streiten darüber, ob Betriebsvereinbarungen mit Regelungen zur Arbeitszeit fortbestehen oder durch einen Haustarifvertrag abgelöst worden sind. Das Verfahren betrifft einen Betrieb, der durch Abspaltung von einem anderen entstanden war und nach Einlegung der Rechtsbeschwerde wieder mit dem ursprünglichen Betrieb vereinigt wurde, wobei der Inhaber wechselte.
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