A. Die Beteiligten streiten darüber, ob der Betriebsrat von der Arbeitgeberin verlangen kann, einen zwischen verschiedenen Verkaufsabteilungen wechselnden Einsatz des Personals zu unterlassen, wenn der Betriebsrat nicht zugestimmt hat.
Die Arbeitgeberin betreibt ein Möbelhaus. Dieses ist in sieben Verkaufsbereiche (Heimtextilien, Lampen, SB-Mitnahmemöbel, Großmöbel, Küchenmöbel, Boutique und Kasse/Information) untergliedert. Jeder Mitarbeiter ist einem dieser Bereiche zugeordnet. Häufig werden Arbeitnehmer allerdings zur Aushilfe in einem anderen als ihrem Stammbereich eingesetzt. Diese Einsätze dauern im Regelfall nicht länger als einen Monat. Der Betriebsrat wird hierbei nicht beteiligt.
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