A. Die Beteiligten streiten über die Befugnis des Arbeitgebers, die durch die Tätigkeit des Betriebsrats verursachten Kosten betriebsintern bekanntzugeben.
Der für die T Niederlassung des Arbeitgebers gewählte Betriebsrat besteht aus sieben Personen; ein Betriebsratsmitglied ist freigestellt. Am 19. März 1993 fand in der Niederlassung eine Betriebsversammlung statt. Im Rahmen des Berichts der Niederlassungsleitung wurde mittels eines Overheadprojektors und zehn Folien das Ergebnis der Niederlassung dargestellt. Auf einer dieser Folien waren anhand einer Tabelle und in graphischer Form die in den einzelnen Regionalabteilungen im Jahr 1992 erzielten Erträge dargestellt, denen der betriebliche Aufwand für die Verwaltung und die Betriebsratstätigkeit wie folgt gegenübergestellt wurde:
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