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Rechtsprechung
1999
Sonstige
LAG
LAG Köln
LAG Köln - Beschluß vom 11.03.1999
6 TaBV 65/98
Normen:
BetrVG
§
23
, §
111
;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen
13 BV 172/96
Unterlassungsanspruch; Betriebsänderung; Unterrichtungspflicht
LAG Köln,
Beschluß
vom 11.03.1999
- Aktenzeichen 6 TaBV 65/98
DRsp Nr. 1999/9052
Unterlassungsanspruch; Betriebsänderung; Unterrichtungspflicht
»Zur Unterrichtungspflicht konzernabhängiger Unternehmen bei Betriebsänderungen, die von der beherrschenden Muttergesellschaft im Ausland geplant werden.«
Normenkette:
BetrVG
§
23
, §
111
;
Vorinstanz: ArbG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen
13 BV 172/96
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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