1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Rostock vom 20.08.2013 -
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Berechnung der Beschäftigungszeit. Dem liegt ausweislich des Tatbestandes des Urteils des Arbeitsgerichts Rostock vom 20.08.2013 -
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|