SG Lüneburg, vom 29.03.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 14 RA 107/04
Unterbrechung der Versicherungspflicht selbstständiger Lehrer in der gesetzlichen Rentenversicherung
LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21.02.2007 - Aktenzeichen L 2 R 195/06
DRsp Nr. 2007/20382
Unterbrechung der Versicherungspflicht selbstständiger Lehrer in der gesetzlichen Rentenversicherung
Die Versicherungspflicht selbständig Tätigen in der gesetzlichen Rentenversicherung wird nicht schon dann unterbrochen, wenn die tatsächliche Arbeitsleistung vorübergehend entfällt, sondern erst dann, wenn der selbständige Tätigkeit nicht nur kurzfristig keine Arbeitsleistung im Rahmen seiner selbständigen Tätigkeit erbringt oder wenn eine sonstige Voraussetzung für den Versicherungsschutz vorübergehend entfällt (hier: Versicherungspflicht eines selbstständigen Lehrers). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]