Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 24. Juli 2014 Prozesskostenhilfe zu gewähren und Rechtsanwältin S. aus D. beizuordnen, wird abgelehnt.
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