Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger tarifvertraglich richtig eingruppiert ist. Nach dem Arbeitsvertrag vom 22.11.1973 (Bl. 39 d. A.) findet auf das Arbeitsverhältnis der Bundesangestelltentarifvertrag (
Der Kläger, welcher seit 1973 als Angestellter bei der Beklagten beschäftigt ist, ist seit 13.11.2001 im Stadtplanungsamt im Sachgebiet: "Verbindliche Bauleitplanung" eingesetzt und wird nach der Vergütungsgruppe IV b Tarifvertrag zur Änderung und Ergänzung der Anlage 1 a zum
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|