Der Kläger ist seit 15.07.1999 als Kraftfahrer bei der Beklagten gegen eine Monatsvergütung von ca. 2.100,-- EURO beschäftigt. Er ist 31 Jahre alt, verheiratet und zwei Kindern zum Unterhalt verpflichtet.
Mit der Klage wendet er sich gegen eine ordentliche Kündigung vom 13.09.02 sowie eine weitere Kündigung vom 24.01.03.
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