Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten über die zutreffende Eingruppierungsvergütung der Klägerin.
Die Klägerin ist seit 1996 bei dem beklagten Land als Angestellte beschäftigt, eingestellt wurde sie zunächst als Vertretung der Leiterin der Schulbibliothek beim X.-Gymnasium.
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