Die Parteien streiten über den rechtlichen Bestand eines Arbeitsverhältnisses sowie über Zahlungsansprüche.
Die Beklage plante zum 01.08.2005 unter dem Namen U. ein vegetarisches Bistro zu eröffnen. Die Klägerin meldete sich auf ein Stellenangebot und war unter den 5 oder 6 Bewerberinnen, die sich an mehreren Tagen in der U. aufhielten wo ihnen in Informationsveranstaltungen die Besonderheiten der vegetarischen Küche sowie die Konzepte der Beklagten vermittelt wurden. Nach Eröffnung war die Klägerin für die Beklagte einige Tage tätig und wurde dann von der Beklagten nach Hause geschickt.
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