Der Kläger, die C., streitet mit der Beklagten darüber, ob diese aufgrund ihrer Bürgenhaftung Urlaubskassenbeiträge für die Monate September 2001 bis Januar 2002 an den Kläger abführen muss. Die Beklagte handelt mit Baustählen und lässt diese von Subunternehmen verlegen und unter anderem auch von der Subunternehmerin (Bl. 175 R d. A.).
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