Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Magdeburg vom 10.10.2013 -
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt - nach Rücknahme seiner Berufung im Übrigen - von den Beklagten noch Arbeitsvergütung aus einem beendeten Arbeitsverhältnis.
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