LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 06.03.2008
2 Sa 600/07
Normen:
ZPO § 445 § 448 § 529 Abs. 1 Nr. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Trier, vom 07.08.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 2010/06

Unschädliches Übergehen eines Beweisantritts auf Parteivernehmung in den Urteilsgründen

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.03.2008 - Aktenzeichen 2 Sa 600/07

DRsp Nr. 2008/14921

Unschädliches Übergehen eines Beweisantritts auf Parteivernehmung in den Urteilsgründen

Auch wenn im arbeitsgerichtlichen Urteil nicht ausdrücklich erwähnt wird, weshalb dem Beweisantritt auf Parteivernehmung der Geschäftsführer der Arbeitgeberin nicht entsprochen wurde, ist dies im Ergebnis unschädlich, wenn ein Antrag auf Parteivernehmung des Arbeitnehmers (§ 445 ZPO), der in diesem Falle Gegner der beweisbelasteten Arbeitgeberin ist, nicht gestellt wurde und die Voraussetzungen einer Parteivernehmung der eigenen Partei über § 448 ZPO deshalb nicht vorlagen, weil über den Inhalt von Stundungs- oder Verzichtsvereinbarungen für das Dezembergehalt die Arbeitgeberin auch nicht ansatzweise eine Anfangswahrscheinlichkeit begründen konnte.

Normenkette:

ZPO § 445 § 448 § 529 Abs. 1 Nr. 1 ;

Tatbestand: