ArbG Trier, vom 07.08.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 2010/06
Unschädliches Übergehen eines Beweisantritts auf Parteivernehmung in den Urteilsgründen
LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.03.2008 - Aktenzeichen 2 Sa 600/07
DRsp Nr. 2008/14921
Unschädliches Übergehen eines Beweisantritts auf Parteivernehmung in den Urteilsgründen
Auch wenn im arbeitsgerichtlichen Urteil nicht ausdrücklich erwähnt wird, weshalb dem Beweisantritt auf Parteivernehmung der Geschäftsführer der Arbeitgeberin nicht entsprochen wurde, ist dies im Ergebnis unschädlich, wenn ein Antrag auf Parteivernehmung des Arbeitnehmers (§ 445ZPO), der in diesem Falle Gegner der beweisbelasteten Arbeitgeberin ist, nicht gestellt wurde und die Voraussetzungen einer Parteivernehmung der eigenen Partei über § 448ZPO deshalb nicht vorlagen, weil über den Inhalt von Stundungs- oder Verzichtsvereinbarungen für das Dezembergehalt die Arbeitgeberin auch nicht ansatzweise eine Anfangswahrscheinlichkeit begründen konnte.