Die Verhängung von Missbrauchskosten im Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Heilbronn vom 29. Juli 2017 wird aufgehoben.
I.
In dem durch Klagerücknahme beendeten Rechtsstreit begehrte der Klägerin die Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) von mindestens 50 und damit die Schwerbehinderteneigenschaft.
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