Die Parteien streiten im Wesentlichen über die Wirksamkeit zweier beklagtenseits ausgesprochener Änderungskündigungen.
Die 46jährige, verheiratete Klägerin ist bei der Beklagten seit Juli 1986 zuletzt als Produktionsleiterin gegen ein Monatsbruttogehalt von 2.617,-- EUR angestellt. Die Beklagte beschäftigte zuletzt etwa 25 Arbeitnehmer. Sie produziert eigene Arzneimittel und artverwandte Produkte und in Lohnherstellung Arzneimittel für andere Pharmaunternehmen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|