Die Parteien streiten über die Verfassungsgemäßheit der Kündigungsfrist nach §
Die Klägerin war seit Mitte 1979 bei dem Beklagten, der einen Friseursalon betreibt, als gewerbliche Arbeitnehmerin (Friseuse) beschäftigt. Ihr Bruttomonatsgehalt betrug zuletzt 2.400 DM. Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien fanden die Bestimmungen des
Im
" § 15 Beendigung des Arbeitsverhältnisses
(1) Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseitig zum Schluss des nächsten Arbeitstages gekündigt werden.
(2) 1. Die Kündigungsfrist für Arbeiter/innen beträgt beiderseitig bei einer Betriebszugehörigkeit
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