Die Verfassungsbeschwerde betrifft Fragen unterschiedlicher tariflicher Regelungen im öffentlichen Dienst des Landes Berlin für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnisse im West- bzw. Ostteil Berlins begründet wurden.
I. 1. Die Beschwerdeführerin war seit 1988 bei der Staatlichen Umweltinspektion der Deutschen Demokratischen Republik in Berlin beschäftigt; danach bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie. Zunächst arbeitete die Beschwerdeführerin weiterhin im Ostteil der Stadt; später wurde ihre Abteilung in den Westteil verlegt. Seit 1. Januar 1997 hat die Beschwerdeführerin ihren Arbeitsplatz wieder im Ostteil Berlins (so genannte Rückkehrerin).
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