Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird der Beschluss des Amtsgerichts Cottbus vom 1. November 2012 mit den zu Grunde liegenden Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittelverfahrens, an das Amtsgericht Cottbus zurückverwiesen.
I.
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