Die Berufung der Klägerin zu 1. gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Hildesheim vom 25. Juni 2008 und die Berufung des Klägers zu 2. gegen das Urteil des Sozialgerichts Hildesheim vom 25. März 2010 werden zurückgewiesen.
Kosten der Kläger sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Anerkennung eines Verkehrsunfalls vom 9. Mai 2006 als Arbeitsunfall.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|