SG Karlsruhe, vom 30.10.2000 - Vorinstanzaktenzeichen S 15 U 1254/97
Unfallversicherungsschutz für Handwerker bei eigenwirtschaftlicher Tätigkeit
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.11.2002 - Aktenzeichen L 1 U 4765/00
DRsp Nr. 2006/24085
Unfallversicherungsschutz für Handwerker bei eigenwirtschaftlicher Tätigkeit
Bei Arbeiten an der Terrasse seines eigenen Ferienhauses steht ein selbstständiger, in der gesetzlichen Unfallversicherung freiwillig versicherter Schreinermeister nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]