Auf die Berufung der Beklagten und die Berufung des Beigeladenen wird das Urteil des Sozialgerichts Lübeck vom 30. Mai 2011 aufgehoben und die Klage der Klägerin abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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